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   SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05   

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https://dejure.org/2006,16589
SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05 (https://dejure.org/2006,16589)
SG Marburg, Entscheidung vom 31.05.2006 - S 12 KA 606/05 (https://dejure.org/2006,16589)
SG Marburg, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - S 12 KA 606/05 (https://dejure.org/2006,16589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 2 S 2 SGB 10, § 37 SGB 10, § 67 Abs 1 SGG, § 84 Abs 1 S 1 SGG, § 84 Abs 2 S 3 SGG
    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfungsausschuss - Bekanntgabe des Beratungsergebnisses bzgl Regressforderung durch Verwaltungsangestellten vor Absetzung des Prüfbescheides - keine Bekanntgabe des Verwaltungsakts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vertragsärztliche Versorgung - Prüfungsausschuss - Bekanntgabe des Beratungsergebnisses bzgl Regressforderung durch Verwaltungsangestellten vor Absetzung des Prüfbescheides - keine Bekanntgabe des Verwaltungsakts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts des Prüfungsausschusses in der Vertragsärztlichen Versorgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 42.65

    Zulassung der Revision bei der Rüge wesentlicher Verfahrensmängel - Automatische

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Es ist aber anerkannt, dass ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt zulässig ist, wenn dessen Inhalt mit Wissen und Wollen der Behörde vor der schriftlichen Bescheidung bekannt gegeben wird (vgl. BVerwGE 25, 20).

    Entsprechend war die Konstellation in einem vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Fall; dort hatte der Beamte, der einen ablehnenden Bescheid selbst bereits unterzeichnet hatte, danach dem Betroffenen Kenntnis gegeben, weshalb das Gericht eine Beschwer bereits als gegeben ansah (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1966, Az.: V C 42.65, BVerwGE 25, 20 = Buchholz 427.3 § 336, LAG Nr. 2, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Hierbei ist zu beachten, dass keine überspannten Anforderungen an die Vorkehrungen zu stellen sind, die Betroffene gegen die Versäumnis von Fristen ergreifen müssen, weil § 67 die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und das rechtliche Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, sichert (BVerfGE 88, 118; 40, 46; NJW 2004, 2887, NJW 1998, 3703).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Hierbei ist zu beachten, dass keine überspannten Anforderungen an die Vorkehrungen zu stellen sind, die Betroffene gegen die Versäumnis von Fristen ergreifen müssen, weil § 67 die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und das rechtliche Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, sichert (BVerfGE 88, 118; 40, 46; NJW 2004, 2887, NJW 1998, 3703).
  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Hierbei ist zu beachten, dass keine überspannten Anforderungen an die Vorkehrungen zu stellen sind, die Betroffene gegen die Versäumnis von Fristen ergreifen müssen, weil § 67 die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und das rechtliche Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, sichert (BVerfGE 88, 118; 40, 46; NJW 2004, 2887, NJW 1998, 3703).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Der Grund für die Verzögerung muss in der Sphäre des Betroffenen liegen (BVerfG NJW 1997, 1770; BVerfGE 41, 23 m.w.N.), wobei an rechtskundige und geschäftsgewandte Personen größere Anforderungen zu stellen sind (BSGE 38, 248; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer- Keller , SGG, 8. Aufl., § 67 Rn. 3d).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 434/00

    Pflichten des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Darüber hinaus erfordert der Erfolg eines Wiedereinsetzungsantrags auch, dass nach § 67 Abs. 2 S. 2 SGG die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, hierbei genügt das Vorliegen überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG v. 11.11.03, B 2 U 293/03 B; BGH NJW 2001, 2336).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Der Grund für die Verzögerung muss in der Sphäre des Betroffenen liegen (BVerfG NJW 1997, 1770; BVerfGE 41, 23 m.w.N.), wobei an rechtskundige und geschäftsgewandte Personen größere Anforderungen zu stellen sind (BSGE 38, 248; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer- Keller , SGG, 8. Aufl., § 67 Rn. 3d).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Der Grund für die Verzögerung muss in der Sphäre des Betroffenen liegen (BVerfG NJW 1997, 1770; BVerfGE 41, 23 m.w.N.), wobei an rechtskundige und geschäftsgewandte Personen größere Anforderungen zu stellen sind (BSGE 38, 248; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer- Keller , SGG, 8. Aufl., § 67 Rn. 3d).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Hierbei ist zu beachten, dass keine überspannten Anforderungen an die Vorkehrungen zu stellen sind, die Betroffene gegen die Versäumnis von Fristen ergreifen müssen, weil § 67 die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und das rechtliche Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, sichert (BVerfGE 88, 118; 40, 46; NJW 2004, 2887, NJW 1998, 3703).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 293/03 B

    Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren, Glaubhaftmachung

    Auszug aus SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05
    Darüber hinaus erfordert der Erfolg eines Wiedereinsetzungsantrags auch, dass nach § 67 Abs. 2 S. 2 SGG die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, hierbei genügt das Vorliegen überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG v. 11.11.03, B 2 U 293/03 B; BGH NJW 2001, 2336).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 53.83

    Isoliertes Zurückstellungsverfahren - Widerspruch des Wehrpflichtigen -

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